Zusammenarbeit und Absprache zwischen Beratungs- und Betreuungsstellen in Dietikon
Christa Maag-Hegetschweiler schreibt in ihrer Kleinen Anfrage:
Die Zusammenarbeit und die Absprache zwischen den verschiedenen sozialen Beratungs- und Betreuungsstellen in der Stadt ist von grosser Bedeutung, damit man Sozialhilfebezüger umfassender betreuen und beraten kann, damit Doppelspurigkeiten vermieden, Missstände besser aufgedeckt, Kosten eingespart und Abklärungen auf das Wesentliche konzentriert werden können.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Was für Vernetzungen des Sozialamtes mit anderen sozialen Beratungs- und Betreuungsstellen in und um Dietikon sind vorhanden (z.B. mit dem Jugendsekretariat, der Kleinkindberatung, den sozialen Diensten von Kirchgemeinden, Pro Senectute, Pro Juventute, usw.)?
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit konkret?
- Wann werden Sozialhilfebezüger an eine andere Stelle verwiesen und um was für Stellen handelt es sich?
Zum Missbrauch durch Sozialhilfebezüger:
- Wie viele Missbräuche werden pro Jahr aufgedeckt und um was für Arten von Missbrauch handelt es sich?
- Was für Sanktionierungsmassnahmen werden ergriffen bei der Aufdeckung von Missbräuchen?




