Ja zum Berufsbildungsgesetz mit Berufsbildungsfonds
Alle Betriebe sollen etwas zur Ausbildung unserer jungen Generation beitragen. Dies ist der Grundgedanke des branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds. Entweder bilden die Betriebe selber Lehrlinge aus oder sie unterstützen die Ausbildenden, indem sie einen kleinen Betrag in den branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds einzahlen. Die EVP-Kantonsratsfraktion steht voll hinter dieser Grundhaltung und sagt darum klar ja zum Berufsbildungsfonds. Ein Teil des Gewerbes führt bereits selber in vorbildlicher Weise branchenbezogene Berufsbildungsfonds und ermuntert ihre Mitglieder, Lehrstellen anzubieten. Diese Betriebe, die Lehrstellen führen oder Beiträge in einen branchenbezogenen Fonds einzahlen, sind vom neuen branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds nicht betroffen. Die freiwillig einzahlenden Betriebe honorieren von sich aus die Leistung, die Lehrbetriebe Jahr für Jahr zum Wohle der Jugend, der Allgemeinheit und nicht zuletzt der Abnehmerbetriebe erbringen.
Leider gibt es aber auch Trittbrettfahrer-Betriebe, die die gut ausgebildeten jungen Arbeitskräfte der Lehrbetriebe günstig übernehmen, aber selber nichts zur guten Ausbildung beitragen. Diese Trittbrettfahrer sollen nun dazu gebracht werden, ebenfalls ihr Scherflein zur Berufsbildung beizutragen.
Selbstverständlich gibt es auch Betriebe, die Lehrlinge ausbilden möchten, aber keine Möglichkeit dazu haben. Gerade diese Betriebe aber werden nichts einzuwenden haben, dass sie nun ihren Beitrag zur Ausbildung unserer Jugendlichen leisten können. Somit können also einzig Trittbrettfahrer gegen diesen Berufsbildungsfonds sein, da sich ja alle anderen Betriebe bereits in dieser Richtung engagieren oder zukünftig zumindest finanziell engagieren wollen.
Diese Trittbrettfahrer sollen durch den branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds auch erfasst werden. Alle sollen solidarisch das hervorragende duale Ausbildungssystem der Schweiz – Volksschule und Berufslehre – tragen helfen. Mit dieser, im Falle der Trittbrettfahrer etwas unfreiwilligen Solidarität wird die Kontinuität dieses Ausbildungssystem und damit ein genügendes Lehrstellenangebot auch für die nächste Generation sichergestellt.
Maximal ein Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme eines Betriebes beträgt der Beitrag, der in den branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds einbezahlt werden muss, wobei der Regierungsrat den Beitragssatz jeweils festlegt. Ich meine: Das ist problemlos verkraftbar für einen Betrieb, der in der Ausbildung von Jugendlichen sonst keinerlei Aufwendungen und Aufwände hat. Für alle, die ein gutes Gewissen gegenüber Jugendlichen haben wollen, kann es deshalb nur heissen: Ja zum kantonalen Berufsbildungsgesetz und Ja zum branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds. Bei der Stichfrage ein Ja zum Berufsbildungsfonds ankreuzen.
Kurt Leuch
Kantonsrat EVP, Oberengstringen




