20.10.2011 | Leserbrief

Erste zwei Millionen des Erbes bleiben unangetastet

Die EVP-Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» wird als arbeitsplatzvernichtende, unsinnige Strafsteuer angeprangert. Zu Unrecht.

Heute wird die AHV zum grössten Teil durch Lohnnebenkosten finanziert. Auf den Einkommen aus Kapital oder Renten werden keine AHV-Prozente erhoben und dies ist nicht gerecht. Weiter wachsen die grossen und sehr grossen Vermögen heute vor allem an den Finanzmärkten. Diese Börsengewinne unterliegen keiner Einkommenssteuer. Da ist es nur eine bescheidene Korrektur, wenn sie bei der Vererbung von der einen zur nächsten Generation einen Beitrag an die Allgemeinheit leisten. Die ersten zwei Millionen Franken des Erbes werden nicht angetastet. Was darüber liegt, soll mit 20 Prozent besteuert werden. Dies ist im internationalen Vergleich bescheiden. Zuwendungen an Ehepartner, aber auch an Hilfswerke sind steuerfrei. Und dies haben die Gegner wohl übersehen: Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen Erleichterungen erhalten, damit ihr Bestand und die Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Als Inhaber einer Kleinunternehmung bin ich überzeugt, dass nur mit einer starken AHV unsere Wirtschaft auch künftig unseren Wohlstand ermöglichen kann. Die Initiative allein wird nicht reichen für die Rettung unserer AHV. Es wird weitere Massnahmen brauchen. Das Gesetz für die Umsetzung ist auch noch nicht gemacht. Hier wird das Parlament dann gefordert sein. Ersticken wir nicht im Keim, was zu unseren Tugenden gehört: Solidarität und Investition in die Zukunft.

 

 

Andres Beutter
Präsident EVP Bezirk Dietikon